Tegernseer Gebräuche

Neufeststellung der Handelsgebräuche

Ein Artikel von Philipp Matzku (für Forstzeitung.at bearbeitet) | 09.04.2020 - 12:47

Die „Tegernseer Gebräuche“ („TG“) wurden zuletzt 1985 festgestellt. Bei Vergleichen, Reklamationen und Handelsabschlüssen entfalten sie dann eine Rechtskraft, wenn keine individuelle Übereinkunft zu einem Punkt getroffen wurde oder widersprüchliche Vereinbarungen vorliegen.

Heute entsprechen die Handelsgebräuche an einigen Stellen nicht mehr der üblichen Praxis. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) koordiniert die eigens eingerichtete Kommission zur Neufeststellung der Gebräuche. Ziel ist es, die schriftliche Dokumentation des „gelebten Brauchtums“ an die aktuellen Fragen des Handels mit Holz und Holzprodukten in Deutschland anzupassen.

Die Konsultationsphase zu den Entwürfen begann am 2. April. Stellungnahmen können bis 5. Juni über die bereitgestellte Kommentartabelle an konsultation@dhwr.de gesandt werden. Der DHWR rechnet mit einer Veröffentlichung des Gesamtdokumentes Ende 2020 bis Anfang 2021.