Deutschland

„Einzelne Waldbesitzer werden nicht geklagt“

Ein Artikel von Günther Jauk (für forstzeitung.at bearbeitet) | 29.06.2020 - 12:06

Mit Klage vom 15. Mai 2020 macht die Ausgleichsgesellschaft Schäden in Höhe von derzeit rund 120 Mio. € geltend. Die Klage richtet sich dabei nur gegen das Land Rheinland-Pfalz und nicht gegen einzelne Waldbesitzer. Die Pressemitteilung des Landes vom 25. Juni 2020 sei insofern zumindest missverständlich, als davon gesprochen werde, dass die Klage „Hunderttausende Waldbesitzende“ betreffe und „den Wald in Rheinland-Pfalz“ gefährde. Den Waldbesitzern mache die Ausgleichsgesellschaft keinen Vorwurf, heißt es im Schreiben der ASG 3.

Falsch sei weiters der Vorwurf, dass sich ein „internationaler Prozessfinanzierer“ am „rheinland-pfälzischen Wald“ bereichern wolle. Bei den geschädigten Unternehmen handelt es sich überwiegend um kleine und mittelständische Betriebe der rheinland-pfälzischen Sägeindustrie. Das Land hat diese durch sein System des gebündelten Rundholzverkaufs geschädigt. Sie mussten ihren Rohstoff Rundholz zu kartellrechtswidrig überhöhten Preisen einkaufen. Diese Schäden zuzüglich der gesetzlichen Verzinsung verlangen die Säger ersetzt.

Der mandatsführende Rechtsberater der Ausgleichsgesellschaft, Prof. Dr. Rüdiger Lahme von der Kanzlei Quinn Emanuel, führt dazu aus: „Den Sägern ist die schwierige Lage von einzelnen Waldbesitzern bekannt und sie streben weiterhin eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an. Darum geht es aber in der Klage nicht. Es geht um ein kartellrechtliches Fehlverhalten des Landes aus der Vergangenheit. Für daraus resultierende Schäden muss das Land genauso einstehen wie jeder andere, der gegen das Kartellrecht verstößt. Es gibt in Deutschland glücklicherweise keine Bereichsausnahme für Hoheitsträger. Diese Ansprüche lassen sich nur durchsetzen, weil ein Prozessfinanzierer das Kostenrisiko trägt.“