WALDFONDS

Einfach erklärt: Antrag auf Entschädigung für Borkenkäferschäden

Ein Artikel von Dagmar Holley (für Forstzeitung.at bearbeitet) | 16.07.2021 - 08:13

Wenn Waldbesitzer Borkenkäferschäden für die Jahre 2018 und 2019 geltend machen wollen, müssen sie zuerst feststellen, ob ihr Waldgrundstück in der Liste der über 800 förderungswürdigen Katastralgemeinden enthalten ist. Wenn dies zutrifft, können sie bei der AMA einen Antrag stellen. Videos des BFW zeigen Schritt für Schritt, wie das Onlineformular auszufüllen ist. Ein Gutachterbesuch im Wald ist dank modernen Technologien nicht mehr notwendig.

„Das BFW ist Vorreiter in der Anwendung digitaler Technologien im Wald. Die geschädigten Flächen können deshalb auf Basis von Satellitenbildern bereits ohne Waldbesuch ermittelt werden. Dazu haben die Experten des BFW eine wissenschaftlich fundierte Methode entwickelt, die sie im Video erklären“, sagt Peter Mayer, Leiter des BFW. Für die Abgeltung der Schäden stehen derzeit Budgetmittel von 60 Mio. € zur Verfügung. 

Video: Antragstellung „Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust"

Video: „So ermittelt das BFW die Borkenkäferschäden“