Deutschland

Forstverband fordert Novellierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetz

Ein Artikel von Philipp Matzku (für Forstzeitung.at bearbeitet) | 26.03.2021 - 10:08

Der Holzeinschlag soll ausschließlich bei der Fichte im aktuellen Forstwirtschaftsjahr (1. Oktober 2020 bis 30. September 2021) auf 85% im ganzen Bundesgebiet reduziert werden. „Diese Verordnung kommt zu spät und wird keine große Wirkung zeigen. Eine weit größere Einschlagsbeschränkung zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt hätte den Waldbesitzern geholfen, um die massive Marktstörung zu regulieren“, kritisiert Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. Die Regulierung beim Frischholzeinschlag bleibt aus Sicht des AGDW-Präsidenten eine Ultimo Ratio, sollten andere Maßnahmen nicht greifen.

Der Forstverband fordert eine Weiterentwicklung des aus 1969 stammenden Forstschäden-Ausgleichsgesetzes zu einem Krisenmanagementgesetz. Dazu zählen aus Verbandssicht unter anderem der Aufbau eines nationalen Risikomanagements, die Schaffung eines Nothilfefonds, die Förderung von Waldschadensversicherungen sowie die Entkoppelung des §1, in dem es um die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlages geht, von allen anderen Maßnahmen des Gesetzes.