Deutschland

Wohlleben stellt Strafanzeige

Ein Artikel von Philipp Matzku (für Forstzeitung.at bearbeitet) | 25.11.2021 - 08:48

Aus Sicht der beiden Kläger habe darüber hinaus der Einsatz schwerer Holzerntemaschinen den Waldboden verdichtet und es drohe aufgrund der großflächigen Holzerntemaßnahmen und der damit verbundenen direkten Sonneneinstrahlung dessen Austrocknung.

Wohlleben und Ibisch fordern in Schutzgebieten nach ihrer Definition eine naturnahe Forstwirtschaft, berichtet swr.de. Dabei soll mehr Totholz im Wald belassen und der Einsatz schwerer Forstmaschinen erschwert beziehungsweise verhindert werden. Auch eine Bürgerinitiative kritisiert das Vorgehen des Forstamtes und verweist auf eine Stellungnahme der Universität Koblenz-Landau vom April.

Tatsächlich liege in dem 6500 ha großen Waldgebiet „Montabaurer Höhe“ der Anteil der toten Fichtenflächen im FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet) bei unter 10%, betont die Behörde laut swr.de. Die zeitnahe Entnahme von Käferholz nach einem Schadereignis sei eine wissenschaftlich empfohlene Methode, erklärt das rheinland-pfälzische Umweltministerium in einer ersten Stellungnahme. Für eine von den Klägern geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung im Vorfeld der Holzerntemaßnahmen sei keine Zeit gewesen, da diese in der Regel drei Monate bis zu einem Jahr dauern würde.