Österreich

Forstgesetz wird novelliert

Ein Artikel von Philipp Matzku (für Forstzeitung.at bearbeitet) | 20.09.2023 - 12:55

Die Novelle des aus dem Jahre 1975 stammenden Forstgesetzes umfasst folgende Ziele und Maßnahmen:

  • Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz:
    Die Bedeutung des Waldes für die Kohlenstoffaufnahme und -speicherung wird Rechnung getragen. Der Baumartenkatalog des Forstgesetzes kann künftig flexibler an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Mit der Senkung des Hiebsunreifealters für die Fichte wird die Umwandlung in standortangepasste Mischwälder zusätzlich erleichtert.
  • Kosten zur Waldbrandbekämpfung vereinheitlicht:
    Um eine rasche und unbürokratische Abgeltung der Waldbrandbekämpfungs-Kosten durch den Bund sicherzustellen, werden ein bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen und eine vereinfachte Abwicklung eingeführt.
  • Rechtsgrundlage Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV):
    Durch die Übernahme wesentlicher Bestimmungen des im Rahmen der Rechtsbereinigung aufgehobenen historischen „Wildbachverbauungsgesetz“ ins Forstgesetz wird die Rechtskontinuität gewährleistet.
  • Verstärkte ökologische Orientierung:
    Die Bedeutung des Waldes als Lebensraum wird im Rahmen seiner Wohlfahrtsfunktion sowie in den Zielsetzungen der forstlichen Förderung explizit verankert. Die Anlage von Agroforstflächen wird erleichtert. Der Götterbaum wird als invasive Art künftig nicht mehr als forstlicher Bewuchs gelten. In Biotopschutzwäldern wird der Naturschutzbehörde in bestimmten Verwaltungsfragen ein Anhörungsrecht eingeräumt.
  • Modernisierung der Ausbildung:
    An der Forstfachschule Traunkirchen wird ein Ethikunterricht eingeführt. Das Schuleintrittsalter wird zugunsten durchgehender Bildungwege adaptiert. Es kommt zur Einführung eines Bildungscontrollings an der Forstfachschule. Ein neuer Ausbildungsweg zum Forstassistenten für die WLV-Dienststellen wird sichergestellt.