JAGD

Neues Gutachten zum Umgang mit Wölfen

Ein Artikel von Philipp Matzku (für Forstzeitung.at bearbeitet) | 18.05.2026 - 12:12

Vor dem Hintergrund zunehmender Wolfspräsenz und Rissereignisse hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLUK) ein Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Roland Norer, Ordinarius für Öffentliches Recht und Recht des ländlichen Raums an der Universität Luzern, mit einem Gutachten zum Thema „Almwirtschaft und Großraubtiere“ beauftragt. Dieses präzisiert die tierschutzrechtlichen Pflichten und stellt klar, dass der Almauftrieb auch bei Wolfspräsenz grundsätzlich zulässig bleibt, auch wenn Herdenschutzmaßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind.

Der Vollzugsbeirat – ein beratendes Gremium des Bundesministerium für Konsumentenschutz (BMASGPK) für den Vollzug des Tierschutzgesetzes  – hat darauf aufbauend einheitliche Leitlinien für Bezirksverwaltungsbehörden und Tierhalter beschlossen. Schutzmaßnahmen sind demnach nur erforderlich, wenn die Behörde Problem- oder Schadwölfe bestätigt hat, ein enger zeitlicher sowie räumlicher Zusammenhang zu den gealpten Tieren besteht und die Maßnahmen geeignet, notwendig sowie zumutbar sind. In Gefahrensituationen hat die Jagdbehörde die Entnahme von Problemtieren anzuordnen, wobei unauffällige Tiere zu schützen sind. Die Tierschutzbehörde hat das öffentliche Interesse am Erhalt der Almwirtschaft gegen Tierwohl und den Interessen der Tierhalter abzuwägen. Ein vorzeitiger Almabtrieb gilt als letzte Option.