„Freie Fahrt für Radfahrer*innen auf Forststraßen“ – das war die jahrzehntelange Forderung der Naturfreunde. Die Nutzung aller Forststraßen durch Mountainbiker stehe im öffentlichen Interesse und sollte durch eine Änderung des Forstgesetzes generell erlaubt werden. Seit der Bundeskonferenz im Juni 2026 ist das nun anders: Die Naturfreunde werden sich zukünftig für eine gezielte Freigabe geeigneter bestehender Wege unter Einbeziehung aller Beteiligten einsetzen.