Forstgesetz-Novelle

Verpflichtung zur Schadholzabnahme?

Ein Artikel von Robert Spannlang (für forstzeitung.at bearbeitet) | 22.05.2020 - 08:53

In Zeiten von zunehmenden Wetterextremereignissen und dem damit verbundenen massiven Schädlingsbefall in Teilen Österreichs könne diese Verordnung in Notfallsituationen für eine dringend benötigte Entlastung sorgen, heißt es in einer Aussendung des Bundesministeriums für Landschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT). Mangels ausreichender Erträge bzw. Abnahme könne die vom Forstgesetz geforderte nachhaltige Waldbewirtschaftung durch eine verzögerte Holzabfrachtung aus dem Wald erheblich gefährdet sein. Mit dieser Änderung des Forstgesetzes wolle man in Notfallsituationen diesem "Mangel entgegenwirken".

Das Gesetz wurde gestern in Begutachtung geschickt. Bis zum 4. Juni sind Stellungnahmen zur Novelle möglich.