Nicht zeitnah abgefahrenes Schad- und Rundholz soll auf genehmigten Nassholzlagerplätzen zwischengelagert werden. © Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg/Wonsack
Die Folgen des Klimawandels und die immer häufiger vorkommenden biotischen wie abiotischen Schadholzereignisse setzten dem Ökosystem Wald in den vergangenen Jahren zunehmend zu. Infolge von Sturm, Dürre und Schadorganismen mussten in den vergangenen Jahren große Mengen Schadholz notgeerntet werden. Das anfallende Rundholz kann nicht immer rechtzeitig aus dem Wald abgefahren werden. Qualitätseinbußen und Schäden durch den Borkenkäfer am verbleibenden Wald sind oft die Folge.
„Das Vorhalten genehmigter Nasslagerplätze ist ein entscheidender Beitrag für einen effektiven Schutz des Holzes und der Wälder", erklärt Forstminister Peter Hauck. Die gemeinsame Handreichung zur Errichtung von Nassholzlägerplätzen „soll allen beteiligten Institutionen und Behörden einen kompakten Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen zur Zulassung und zum Betrieb von Nassholzlagerplätzen geben“, betont Umweltministerin Thekla Walker.
Das Wasser für die Beregnung des Holzes wird meist aus Flüssen und Bächen entnommen. Gemeinsames Ziel der beiden Ministerien ist es, Nassholzlagerplätze nur an Fließgewässern mit ganzjährig ausreichender Wasserführung zu errichten.