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Europäische Union

EUDR Neu kommt

Ein Artikel von Holzkurier-Redaktion (für forstzeitung.at bearbeitet) | 18.04.2025 - 08:41

18. April

Die EU-Kommission hat am 16. April neue Leitfäden mit Maßnahmen zur Vereinfachung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die Ende 2025 in Kraft tritt, vorgestellt. Die Leitfäden und FAQs sollen Unternehmen und Behörden dabei unterstützen, die Anforderungen der Verordnung leichter zu erfüllen und entwaldungsfreie Produkte nachzuweisen. Ergänzt werden die Maßnahmen durch einen delegierten Rechtsakt, der den Anwendungsbereich präzisiert und unnötige Verwaltungskosten vermeiden soll. Parallel arbeitet die Kommission an einem Länder-Benchmarking-System, das bis Juni vorliegen soll.

Die nun gesetzten Maßnahmen sollen aus Sicht der EU-Kommission den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 30% senken und eine einfache, faire sowie kosteneffiziente Umsetzung der EUDR ermöglichen. Konkret können große Unternehmen künftig Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren erneut in die EU eingeführt werden. Zudem dürfen statt fallbezogener auch jährliche Erklärungen abgegeben werden, und ein Bevollmächtigter kann im Namen einer Unternehmensgruppe handeln. Für nachgelagerte Unternehmen gelten vereinfachte Pflichten. Die Anzahl einzureichender Erklärungen soll laut Kommission deutlich sinken.

Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) begrüßt die vorgeschlagenen Vereinfachungen als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, sieht jedoch weiterhin Überarbeitungsbedarf. Der geplante Bürokratieabbau sei notwendig, um die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern und die Akzeptanz zu erhöhen. Angesichts aktueller geopolitischer Herausforderungen fordert der DeSH zudem eine zeitliche Verschiebung der Verordnung im nächsten Omnibus-Paket, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

18. Dezember

Das Europäische Parlament hat in Straßburg mit großer Mehrheit beschlossen, die EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr ohne inhaltliche Änderungen zu verschieben. Damit wurde die am 3. Dezember im Trilog-Verfahren zwischen Rat, Parlament und Kommission gefällte Entscheidung ohne weitere Änderungen bestätigt, berichtet table.media.

22. November

Zuvor hatte eine Mehrheit des Europaparlaments für Anpassungen gestimmt. Die EUDR soll nicht, wie ursprünglich geplant, ab 2025, sondern erst ab einem Jahr später gelten. Auch das Europaparlament unterstützt eine Verschiebung. „Nach der Ablehnung der Vorschläge zu Änderungen an der EUDR im Ausschuss der Ständigen Vertreter in Brüssel ist nun das EU-Parlament wieder am Zug – zieht es seine Änderungen zurück, kann der Anwendungsstart der Verordnung, wie von der Kommission eingebracht, um ein Jahr verschoben werden. Besteht es weiterhin auf den Änderungen, sind weitere Verhandlungen nötig“, so das BMEL.

Die CDU-Politikerin Christine Schneider, Berichterstatterin im Europaparlament, kritisierte die Haltung der Bundesregierung, keine Änderungen zu unterstützen, als „unverantwortlich“. Eine reine Verschiebung sei nicht ausreichend. Sie fordere daher zügige Trilogverhandlungen, um die Änderungen noch vor Jahresende umzusetzen, berichten verschiedene Medien übereinstimmend.

Umweltorganisationen kritisieren insbesondere den Vorschlag, eine Kategorie für sogenannte Nichtrisikoländer einzuführen. Produkte aus diesen Ländern unterlägen dann deutlich weniger strengen Auflagen. Dies werde von Umweltschützern als potenzielles Schlupfloch gewertet, das umweltschädliche Abholzung ermöglichen könnte.

14. November 2024

„Die heutige Abstimmung ist ein bedeutender Erfolg für die Forstwirtschaft und den Wirtschaftsstandort Europa. Es ist erfreulich, dass endlich anerkannt wird, dass Länder wie Österreich, die einen nachhaltigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, nicht mit unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand belastet werden sollten“, kommentiert Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich, die Abstimmung und auch Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, schließt sich den Worten inhaltlich an: „Die Holzindustrie begrüßt die Mehrheit im Europäischen Parlament, die EUDR inhaltlich zu verbessern.“

Durch die verabschiedeten Änderungen ist es laut Jöbstl nun möglich, „die EUDR in der Praxis anwendbar zu gestalten und damit das richtige Ziel der EUDR überhaupt realistisch erreichen zu können“.

Konkret beinhalte der Änderungsvorschlag, welcher sich nun in abschließenden Verhandlungen mit den europäischen Mitgliedstaaten befinde, eine sogenannte „No Risk“-Kategorie. Diese sehe anstelle umfassender Informationspflichten Dokumentationspflichten mit geringerem bürokratischem Aufwand vor, heißt es in einer Mitteilung der Land&Forst Betriebe Österreich.

Wie wichtig ein Bürokratieabbau wäre, betont auch Jöbstl und meint weiter: „Gerade für die vielen kleinen und mittleren Familienunternehmen in Österreich und Europa können somit weniger, ansonsten kaum zu bewältigende Belastungen bei der Umsetzung der EUDR vermieden werden.“ Der Fachverbandsobmann übt zudem Kritik an der ursprünglichen Ausgestaltung der EUDR-Richtlinie: „Einige Akteure haben sich im Paragrafendschungel der EUDR verirrt und die Kontinente verwechselt. Entwaldung findet weder in Europa noch in Österreich statt. Strenge Forstgesetze und verantwortungsbewusste Waldeigentümer sorgen dafür, dass unsere Wälder seit Jahrzehnten wachsen.“

Auch die deutschen Verbände, wie der Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie (DeSH) oder Die Waldeigentümer (AGDW), begrüßen die Verschiebung und die Entbürokratisierung der EUDR. 

Bereits vor wenigen Tagen wurde der EUDR-Leitfaden inklusive des FAQ-Dokuments final auf Deutsch übersetzt. Mehr Details dazu finden Sie hier

17. Oktober 2024

Schon lange wurden innerhalb der Forst- und Holzbranche Stimmen laut, dass eine Verlängerung der Umsetzungsfrist für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) über den 30. Dezember 2024 als Stichtag hinaus notwendig sei. Auf zunehmenden Druck aus Wirtschaft und Politik räumte die Europäische Kommission Anfang Oktober eine Verlängerung der Übergangsfrist um zwölf Monate ein. Am 16. Oktober stimmte der EU-Rat nun der Verschiebung zu.

Diese Verschiebung werde es Drittländern, Mitgliedstaaten, Wirtschaftsbeteiligten und Händlern ermöglichen, ihren Sorgfaltspflichten in vollem Umfang nachzukommen, also sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte, die in der EU verkauft oder aus der EU ausgeführt werden, frei von Entwaldung sind, heißt es vonseiten des Europäischen Rats.

Die Entwaldungsverordnung ist bereits seit 29. Juni 2023 in Kraft, ihre Bestimmungen sollten ab 30. Dezember 2024 angewendet werden. Der Rat hat dem Vorschlag der EU-Kommission nun zugestimmt, das Anwendungsdatum der Verordnung um ein Jahr zu verschieben.

Wenn das Europäische Parlament zustimmt, werden die Verpflichtungen, die sich aus dieser Verordnung ergeben, daher wie folgt gelten:

  • 30. Dezember 2025 für große Betreiber und Händler
  • 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen

Die angestrebte Änderung werde die Substanz der bereits bestehenden Vorschriften nicht berühren, heißt es. Der Rat wird nun das Europäische Parlament über seinen Standpunkt informieren, damit dieses eine Entscheidung über seinen Standpunkt treffen kann. Ziel ist es, dass die Verordnung von beiden Mitgesetzgebern förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird, sodass sie bis Jahresende in Kraft treten kann.

Die Kommission habe ihren Vorschlag zur Verschiebung des Anwendungsdatums der Entwaldungsverordnung vorgelegt, um den Bedenken von Mitgliedstaaten, Drittländern, Händlern und Wirtschaftsbeteiligten Rechnung zu tragen, die befürchteten, dass sie nicht in der Lage sein würden, die Vorschriften bis 31. Dezember 2024 vollständig einzuhalten.

3. Oktober 2024

Erst vor wenigen Wochen forderte der GD-Holz die EU-Kommission dazu auf, das Inkrafttreten der EUDR zu verschieben. Zugesagte Hilfestellungen seitens der Kommission, wie eine EUDR-FAQ oder ein geplanter Leitfaden zur Umsetzung, waren zu diesem Zeitpunkt bereits Monate in Verzug. Eine solche Anleitung zur rechtssicheren und praktikablen Anwendung der EUDR innerhalb der Forstwirtschaft wurde indes vom deutschen BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) erarbeitet – die Forderungen nach einer Verschiebung teilten jedoch auch sie. Gleichzeitig urteilte Monika Zechner, die Vorsitzende der Holzindustrie Steiermark, auf der Internationalen Holzmesse in Klagenfurt im holzkurier.tv-Interview exemplarisch, dass „die EUDR ein bürokratischer Supergau“ sei, deren Vorgaben immer noch nicht klar seien.

Vor Kurzem spitzte sich das Thema weiter zu, als sich 76 Branchenverbände in einem gemeinsamen Schreiben an die Kommission erneut und wiederholt für eine Aufschiebung um mindestens zwei Jahre einsetzten.

Zustimmung von EU-Parlament und -Rat noch ausständig

Als Reaktion kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor wenigen Tagen nun an, den Umsetzungszeitplan einer erneuten Überprüfung unterziehen zu wollen und den Zeitplan zu überdenken. Das Ergebnis sieht nun eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwölf Monate vor. Sofern dies auch so vollzogen wird, würde das neue Gesetz erst am 30. Dezember 2025 in Kraft treten – respektive für Klein- und Mittelunternehmer ein halbes Jahr später. Zunächst liegt der Ball nun jedoch beim Europäischen Parlament, das gemeinsam mit dem EU-Rat dem Änderungsvorschlag zustimmen muss.

Österreichische und deutsche Verbände sowie Interessenvertretungen stehen klar hinter dem Vorhaben von der Leyens: 

Eine längere Umsetzungsfrist der EUDR war bereits überfällig. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission auf die vielen kritischen Stimmen aus der Wirtschaft und den Mitgliedstaaten gehört hat. Es ist seit Juni 2023 auf EU-Ebene nicht gelungen, wesentliche Umsetzungsfragen zum eigenen Rechtstext so zu beantworten, dass unseren Unternehmen eine rechtssichere und wirtschaftliche Anwendung der EUDR möglich ist.


Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie

Überarbeitung dringend notwendig

Die Verschiebung sei jedoch nur ein erster wichtiger Schritt – eine Überarbeitung der EU-Verordnung sei unabdinglich. „Es kann nämlich nicht sein, dass Regionen mit einer nachweislich stabilen beziehungsweise zunehmenden Waldfläche und strengen gesetzlichen Bewirtschaftungsregelungen, wie Österreich, mit Raubbau in Übersee gleichgesetzt werden“, fordert Rudolf Rosenstatter, Obmann des österreichischen Waldverbandes. ‚‚Jetzt muss die Chance genutzt werden, um die EU-Entwaldungsverordnung praxistauglich für alle anzupassen, die bereits auf eine nachhaltige und aktive Waldbewirtschaftung ohne illegale Entwaldung setzen“, erklärt Martin Kubli, Generalsekretär der Land&Forst Betriebe Österreich.

In Deutschland wurde dazu bereits ein konkreter Vorschlag gemacht: „In der EUDR muss ein zweistufiges Verfahren verankert werden. Liegt in einem Land nachweislich keine Entwaldung vor, so ist auf ein betriebsindividuelles Verfahren zu verzichten“, fordert beispielsweise Andreas Bittner, Präsident der AGDW (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände).

Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) zeigt sich angesichts der geplanten Aufschiebung bereits optimistisch. „Damit wurde dem gesamten Forst- und Holzsektor in Europa ein großer Dienst erwiesen“, bedankt sich DFWR-Präsident Georg Schirmbeck bei den Entscheidungsträgern in Brüssel, welche „die Dringlichkeit einer Verschiebung erkannt haben“.