Das Gutachten sei „eine wichtige Entscheidungsgrundlage, um eine gesetzeskonforme Abschussplanung, den Schutz des Eigentums und den Aufbau zukunftsfähiger Wälder zu erreichen“, heißt es in einem Schreiben der Staatsregierung.
Ferner wurden von allen Seiten die Bedeutung der sogenannten „ergänzenden revierweisen Aussagen“ bekräftigt. Dazu zählen Waldbegänge sowie Weiserzäune für eine sachgerechte Abschlussplanung. Dabei waren sich die Bayerische Staatregierung sowie die Forstverbände einig, in die revierweisen Aussagen Hilfestellungen aufzunehmen, um Einschränkungen beim Verjüngungspotenzial
- Lichtsituation
- Bodenvegetation
- Fruktifikation Altbäume
zu konkretisieren. „Damit werden die gutachterlichen Stellungnahmen auf Revierebene weiter gestärkt“, geht aus dem Schreiben weiter hervor.