Ab Hof-Verkauf und Christbaumstände sind als Ausnahme angeführt: Schmuckreisig und Christbäume sind land- und forstwirtschaftliche Produkte. Bäuerliche Direktvermarktung sei laut neuer Covid-Verordnung zulässig, informiert die ARGE NÖ Christbaumbauern und Schmuckreisigproduzenten. Die Ausgangsbeschränkung gelte für den Erwerb von Schmuckreisig und Christbäumen nicht.
Sicherheit beim Ab-Hof-Verkauf und auf den Ständen hat Priorität: Neben Beratung und Service steht die Sicherheit für Christbaumbauern im Mittelpunkt. Zum Schutz der Gesundheit sind an den Verkaufsständen FFP2-Masken zu tragen und ein zwei Meter großer Abstand zu anderen Personen einzuhalten.
Österreichs Christbaumhöfe findet man auf www.weihnachtsbaum.at