Deutschland

Forstreformgesetz beschlossen

Ein Artikel von Philipp Matzku (für holzkurier.com bearbeitet) | 16.05.2019 - 08:07

Der baden-württembergische Landtag hat gestern das Forstreformgesetz beschlossen. Aufgrund des Kartellverfahrens sowie bundesgesetzlicher Regelungen hat das Land Baden-Württemberg sich bereits 2017 für eine Umsetzung einer Forstreform entschieden.

Die Forstkammer Baden-Württemberg begrüßt das Ende der Strukturdebatte und sieht in dem Gesetz eine solide Grundlage für die künftigen Forststrukturen. „Die flächendeckende staatliche Beratung sowie die Betreuungsangebote für die Waldeigentümer bleiben bestehen. Viele Kommunen und Kleinwaldeigentümer sind erleichtert“, ist Roland Burger, Präsident der Forstkammer Baden-Württemberg, mit dem Ergebnis zufrieden. Die Kammer hofft, dass der Fokus nunmehr wieder auf drängende forstpraktische Herausforderungen gerichtet werden kann.

Kritisch gesehen werden die Belastungen der Waldbesitzer durch die sich abzeichnenden Kostensteigerungen. Die eingeschränkte Organisationsfreiheit für die Kommunen erachtet Burger als „schweren Fehler, weil sie die Unsicherheit der Walbesitzenden bei der Bewirtschaftung und bei Vertragsnaturschutzmaßnahmen erhöht“ und spricht von einem bitteren Beigeschmack.

Die Umsetzung der Reform wird am 1. Januar 2020 erfolgen. Bis dahin muss in vielen Landesteilen der Holzverkauf neu aufgestellt werden. Das Land zieht sich hier komplett zurück.