Land&Forstbetriebe Österreich

Urlaubszeit: Sperrgebiete missachten ist lebensgefährlich!

Ein Artikel von Barbara Schuss (bearbeitet für Forstzeitung.at) | 16.07.2019 - 11:21

In der Urlaubszeit kommt es vermehrt zu Konfliktsituationen mit Freizeitsportlern, die forstliche Sperrgebiete missachten. Gerade heuer fordern Windwürfe, Schneebruch und massiver Borkenkäferbefall die gesamte Arbeitskraft. Bei diesen Arbeiten kommen schwere Maschinen zum Einsatz, weshalb zum Schutz der Waldbesucher forstliche Sperrgebiete errichtet werden, die durch entsprechende Schilder gekennzeichnet sind. Waldbesitzer erledigen dort Arbeiten, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind und die eine absolute Notwendigkeit haben. „Sperren werden nicht aus Jux und Tollerei verhängt, sondern warnen und sichern Waldbesucher tatsächlich vor lebensgefährlichen Arbeiten im Wald. Der Versuchung, solche Sperren ‚schnell mal zu ignorieren‘ muss unbedingt widerstanden werden. Ein Missachten dieser Sperren kann im schlimmsten Fall Lebensgefahr bedeuten“, warnt Felix Montecuccoli, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich.

Nach dem Forstgesetz ist das Betreten des Waldes für Erholungszwecke – also zu Fuß – für jedermann freigegeben. Freizeitaktivitäten wie Mountainbiken oder Reiten dürfen nur auf gekennzeichneten und freigegebenen Wegen sowie mit Zustimmung des Grundeigentümers ausgeführt werden. Forststraßen und Wege sind grundsätzlich nicht für dafür freigegeben. Fahrverbote müssen eingehalten und lokale und zeitlich begrenzte Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Wieder- und Neubewaldungsflächen (Jungwald), deren Bewuchs noch niedriger als drei Meter ist, dürfen nicht betreten werden. Dies gilt auch ohne Hinweisschilder.