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© Dieter Nagl / ARGE Nö Christbaumbauern

ARGE NÖ Christbaumbauern

Christbaumverkauf trotz Lockdown

Ein Artikel von Dagmar Holley (für Forstzeitung.at bearbeitet) | 29.11.2021 - 10:04

Ab Hof-Verkauf und Christbaumstände sind als Ausnahme angeführt: Schmuckreisig und Christbäume sind land- und forstwirtschaftliche Produkte. Bäuerliche Direktvermarktung sei laut neuer Covid-Verordnung zulässig, informiert die ARGE NÖ Christbaumbauern und Schmuckreisigproduzenten. Die Ausgangsbeschränkung gelte für den Erwerb von Schmuckreisig und Christbäumen nicht.

Sicherheit beim Ab-Hof-Verkauf und auf den Ständen hat Priorität: Neben Beratung und Service steht die Sicherheit für Christbaumbauern im Mittelpunkt. Zum Schutz der Gesundheit sind an den Verkaufsständen FFP2-Masken zu tragen und ein zwei Meter großer Abstand zu anderen Personen einzuhalten.

Österreichs Christbaumhöfe findet man auf www.weihnachtsbaum.at