Wald in Österreich

Das starke, fortschrittliche Forstgesetz

Ein Artikel von Philipp Matzku | 30.10.2025 - 11:17
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Das Forstgesetz „ist ausgewogen und genial“. Christian Brawenz  sprach von „guten Genen und Ärzten“, die das Forstgesetz auch in Zukunft vital und am Puls der Zeit halten © Philipp Matzku

Das österreichische Forstgesetz richtet sich in erster Linie an die Waldeigentümer, appelliert an deren Verantwortung und bietet Orientierung und Unterstützung. Die Kontrollfunktion steht dabei im Hintergrund. Mit seinen vier Funktionen (Schutz-, Nutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion) schafft das Gesetz einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessengruppen.

Dank zahlreicher Novellierungen in den vergangenen Jahren ist das Forstgesetz weiterhin „am Puls der Zeit“. Die Erweiterung des Schutzwaldbegriffs im Jahr 2002, die Möglichkeit zur früheren Nutzung der Fichte oder die Einführung klimaangepasster Baumarten (2023) sind nur einige Beispiele dafür.

Kritik richtete sich – wenig überraschend – an die Europäische Union, insbesondere an die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). „Wir haben ein zweites Forstgesetz. Es existieren zwei Rechtsnormen für ein und dasselbe Objekt“, erklärte Dr. Christian Brawenz, Attaché des BMLUK an der Österreichischen Botschaft in Belgrad, in seiner Festrede.

Brüssel definiere den Begriff Wald mit seinen Verordnungen praktisch neu. Letztlich „münde das in eine Art europäisches Forstgesetz“, betonte Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich, wenig erfreut.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie in der Dezember-Ausgabe der Forstzeitung.